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Podest- und Treppensanierung: Förderung und Zuschüsse

Wer im Rahmen einer energetischen Sanierung seine Fassade dämmt, eine neue Haustür einbaut oder barrierefreie Umbauten plant, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Podest- und Treppensanierung eine Förderung erhalten. Solche sogenannten Umfeldmaßnahmen sind anteilig förderfähig und die Chancen auf einen staatlichen Zuschuss stehen gut.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, einzuschätzen, ob Ihre Maßnahme förderfähig ist – persönlich, transparent und auf Wunsch gemeinsam mit geprüften Energieexpertinnen und -experten, mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Wichtig: Fördermittel müssen vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden. Daher ist eine frühzeitige Planung entscheidend – auch, um zu prüfen, ob die Erneuerung Ihres Podests oder Ihrer Treppe in die Förderung fällt.

Jetzt beraten lassen

Fördermöglichkeiten durch BAFA und KfW im Überblick

BAFA: Zuschüsse für einzelne Maßnahmen (BEG EM)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa die Dämmung der Fassade oder den Austausch der Haustür. Wenn dabei bauliche Anpassungen am Podest oder an der Außentreppe notwendig werden, sind diese anteilig mit förderfähig.

Extra-Förderung mit iSFP-Bonus: Wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, erhalten Sie zusätzlich 5 % Bonusförderung. Dieser Bonus wird ebenfalls vom BAFA gewährt – als Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).

KfW: Förderkredit mit Zuschuss (BEG WG)

Die deutsche Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss für größere Sanierungsvorhaben – etwa wenn ein Gebäude nach der Sanierung als sogenanntes „Effizienzhaus“ gilt. Auch einzelne Maßnahmen, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind, können gefördert werden. In diesem Rahmen lassen sich Erneuerungen von Podesten und Treppen oft als Umfeldmaßnahmen anerkennen und damit finanzieren.

Steuervorteile nutzen (§ 35c EStG)

Der Staat fördert Haus- und Wohnungsbesitzer:innen bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten im eigenen Zuhause durch steuerliche Vergünstigungen.

Anstelle der genannten Fördermöglichkeiten können Sie also auch einen Steuervorteil nach § 35c EStG in Anspruch nehmen. In diesem Rahmen sind Umfeldmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen absetzbar – etwa wenn sie im direkten Zusammenhang mit einer förderfähigen energetischen Maßnahme stehen.

Was das konkret für Sie bedeutet: Bei der Steuererklärung ist ein Teil der Handwerksleistungen für Podest- und Treppensanierungen absetzbar, sofern die Arbeitskosten in der Rechnung separat ausgewiesen sind.

Genau hier liegt ein weiterer Vorteil von InnoStone: Unsere Rechnungen weisen Material- und Arbeitskosten klar getrennt aus. So können Sie die Arbeitskosten beim Finanzamt geltend machen und sich einen Teil Ihrer Investition zurückholen.

Bis zu 20 % der reinen Arbeitskosten können steuerlich abgesetzt werden – maximal jedoch 1.200 € pro Jahr und Haushalt. Berücksichtigt werden dabei Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten.
Damit Handwerkskosten steuerlich anerkannt werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
  1. Es braucht eine ordentliche Rechnung, Barzahlungen sind nicht erlaubt.
  2. Die Zahlung muss per Überweisung oder Lastschrift erfolgen.
  3. Außerdem können die Kosten nur für die eigene, selbst genutzte Wohnung oder das eigene Haus abgesetzt werden.
Um die Steuervergünstigung für Handwerksarbeiten Ihrer Podest- oder Treppensanierung zu nutzen, sind nur wenige Schritte nötig:
  1. Die Rechnung sorgfältig aufbewahren.
  2. Den Zahlungsnachweis aufbewahren: Wichtig ist, dass das Finanzamt im Einzelfall einen Nachweis anfordern kann, dass die Begleichung per Überweisung oder Lastschrift erfolgt ist.
  3. Die Kosten in der Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ der Steuererklärung eintragen.
  4. Den Steuerbescheid abwarten und sich über die Rückerstattung freuen.

Fachliche Beratung durch zertifizierte Energieberatung

Ob BAFA, KfW oder iSFP: Wir kennen die Anforderungen für die Förderung von Podest- und Treppensanierungen genau und arbeiten deutschlandweit mit zertifizierten Energieberaterinnen und Energieberatern zusammen. Gemeinsam prüfen wir Ihre Förderchancen.

Viele Förderprogramme setzen eine qualifizierte Energieberatung voraus. Die Fachleute erstellen dabei nicht nur den iSFP, sondern bewerten Ihre Sanierungsmaßnahmen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

InnoStone arbeitet bundesweit mit geprüften Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten zusammen. Falls Sie noch auf der Suche nach einer passenden Ansprechperson sind, vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt – in Ihrer Nähe und ohne Zusatzkosten durch uns.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Persönliche Beratung durch zertifizierte Energieberaterinnen und -berater
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihre Immobilie
  • Unterstützung bei Antragstellung und Dokumentation
  • Klarheit über Förderfähigkeit Ihrer Podest- oder Außentreppensanierung

Bei InnoStone profitieren Sie von geprüfter Qualität, einem zuverlässigen Netzwerk aus Fachleuten und einem klaren Ziel: die beste Lösung für Ihre Podest- und Treppensanierung – inklusive möglicher Fördermittel.

Jetzt Beratung anfragen

Podest- und Treppensanierung: Förderung beantragen

Ob Ihr Podest oder Ihre Außentreppe förderfähig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Lassen Sie Ihre Möglichkeiten jetzt von unseren erfahrenen Partnerinnen und Partnern prüfen. Vom ersten Kontakt bis zur Umsetzung – so einfach kann Ihre förderfähige Sanierung mit dem InnoStone-System ablaufen:

Beratung anfragen & Förderantrag erstellen
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1. Anfrage & Erstberatung

Kostenlose Prüfung Ihrer Maßnahme und erste Einschätzung zu den Fördermöglichkeiten nach Ihrer Anfrage.

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2. Energieberatung einbinden

Kostenfreie Vermittlung an zertifizierte Energieberaterinnen und Energieberater in Ihrer Region.

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3. Förderantrag & Sanierungsfahrplan

Erstellung des iSFP oder direkte Beantragung der Förderung für Ihre Podest- oder Außentreppensanierung.

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4. Angebot, Umsetzung & Förderung

Nach der Förderzusage erhalten Sie von uns ein Festpreis-Angebot und wir übernehmen die fachgerechte Umsetzung – Sie bekommen die Förderung ausgezahlt.

Vertrauen Sie auf starke Partner