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KfW-Förderung für Treppen und Podeste

Wer eine Sanierung plant, stößt schnell auf die Möglichkeit staatlicher Unterstützung – zum Beispiel über die KfW-Förderung. Doch welche Maßnahmen sind tatsächlich förderfähig? Was gilt als sogenannte Umfeldmaßnahme? Und wie genau lässt sich eine Treppe oder ein Podest in die KfW-Förderung für Sanierungen einbinden?

In diesem Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt, wie die KfW-Förderung bei Treppen- und Podestsanierungen funktioniert, welche Investitionskosten förderfähig sind – und unter welchen Voraussetzungen KfW-Umfeldmaßnahmen bezuschusst werden können.

Außerdem werfen wir einen Blick darauf, wie Sie konkret mit InnoStone von der Förderung profitieren können – inklusive Beispielrechnung und Tipps zur Antragstellung.

Wie funktioniert die KfW-Förderung bei Sanierungen?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche Förderbank, die im Auftrag von Bund und Ländern Projekte unterstützt, die wirtschaftlich, ökologisch oder sozial sinnvoll sind. Dazu gehört auch die Förderung von energetischen Sanierungen im Gebäudebereich – mit besonders zinsgünstigen Krediten und attraktiven Zuschüssen.

Für die Sanierung zum Effizienzhaus bietet die KfW das Förderprogramm Kredit 261 an. Es besteht aus zwei zentralen Bausteinen:

  • Zinsgünstiges Darlehen: Bis zu 150.000 € pro Wohneinheit, abhängig von der angestrebten Effizienzhaus-Stufe.
  • Tilgungszuschuss: Wird die gewünschte Effizienzhaus-Stufe erreicht, erlässt die KfW einen Teil der Kreditschuld. Bei einem Effizienzhaus 40 zum Beispiel beträgt der Zuschuss 20 %, mit der Energieeffizienzklasse EE (mind. 65 % erneuerbare Energien für Wärme/Kälte) sogar bis zu 25 %. Wird eine energetisch als sehr schlecht bewertete Immobilie (Worst Performing Building) saniert, kann der Zuschuss sogar bei bis zu 40 % liegen.

Damit ist die KfW-Förderung für Sanierungen nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern auch ein Anreiz, in nachhaltige und zukunftssichere Gebäudestandards zu investieren.

KfW-Förderung bei Treppen- und Podestsanierungen mit dem InnoStone-System

Im Rahmen einer energetischen Sanierung zum Effizienzhaus ist häufig eine Fassadendämmung vorgesehen. Dabei verändert sich die Wandstärke – und damit auch die Höhe der Eingangsschwelle. In vielen Fällen muss der Eingangsbereich deshalb baulich angepasst oder wiederhergestellt werden. Im Zuge dessen ist eine KfW-Förderung für Treppen- und Podestsanierungen ebenfalls möglich.

Solche unmittelbar notwendigen Arbeiten gelten als Umfeldmaßnahmen und sind förderfähige Kosten laut der KfW, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der energetischen Maßnahme stehen.

Genau an diesem Punkt kommt das InnoStone-System ins Spiel: Unsere Lösungen ermöglichen eine saubere, langlebige und optisch hochwertige Instandsetzung des Eingangsbereichs – ganz ohne Abriss und Großbaustelle.

So funktioniert die KfW-Förderung bei Sanierungsmaßnahmen in 3 Schritten

Damit die Sanierung Ihres Podests oder Ihrer Treppe als förderfähige Investitionskosten durch die KfW anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Schritte eingehalten werden. Die KfW-Förderung für Sanierungsmaßnahmen – zum Beispiel über den KfW-Kredit 261 – läuft dabei in drei klar definierten Phasen ab:

  1. Energieeffizienz-Expertin oder -Experten (EEE) einbinden: Beauftragen Sie eine oder einen EEE für die Planung und Erstellung der notwendigen Nachweise. Die oder der EEE stellt die „Bestätigung zum Antrag” (BzA) aus, die Sie für den Förderantrag benötigen.
  2. Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen: Mit der BzA wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Der KfW-Förderantrag muss vor Beginn der Bauarbeiten bzw. vor Auftragsvergabe gestellt werden – das gilt auch für Umfeldmaßnahmen wie die Sanierung von Eingangspodesten oder Außentreppen nach einer Fassadendämmung.
  3. Nach Abschluss der Arbeiten: Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, stellt der oder die EEE die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) aus. Diese bestätigt der KfW, dass die Maßnahme wie geplant umgesetzt wurde. Der Tilgungszuschuss wird dann direkt auf Ihre verbleibende Kreditsumme angerechnet – eine Barauszahlung erfolgt nicht.

Praktische Tipps zur KfW-Förderung von Treppen und Podesten

Mit guter Vorbereitung lässt sich die KfW-Förderung für Treppen und Podeste problemlos beantragen. Hier sind praktische Tipps für eine reibungslose Umsetzung – speziell auch im Hinblick auf förderfähige Umfeldmaßnahmen mit dem InnoStone-System.

  • EEE frühzeitig einbinden: Dokumentieren Sie den Bedarf für die Podest- oder Treppenanpassung möglichst frühzeitig gemeinsam mit Ihrer oder Ihrem EEE in der BzA – zum Beispiel mit folgender Beschreibung: „Wiederherstellung bzw. Anpassung von Eingangspodest und Außentreppe aufgrund Fassadendämmung“. So stellen Sie sicher, dass die Maßnahme als förderfähige KfW-Umfeldmaßnahme anerkannt wird.
  • Kostentrennung im Angebot und in der Rechnung: Für die Anerkennung durch die KfW ist eine saubere Kostenzuordnung entscheidend. Verwenden Sie Begriffe wie „Umfeldmaßnahme – Wiederherstellung Eingangspodest/Außentreppe“.
  • Unbare Zahlung & Nachweise sichern: Die KfW-Förderung von Sanierungen erfordert lückenlose Dokumentation. Zahlen Sie daher ausschließlich per Überweisung und bewahren Sie Angebote, Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig auf.
  • Antrag rechtzeitig stellen: Der KfW-Antrag inkl. BzA muss vor der Beauftragung des Handwerksbetriebs bei der Hausbank oder dem Finanzierungspartner erfolgen – auch bei scheinbar kleineren Maßnahmen wie Podest- und Treppenanpassungen.

Beispielrechnung: Außentreppe und Podest als KfW-Umfeldmaßnahme bei EH 40 mit EE-Klasse

Im Rahmen einer Sanierung stellt eine Instandsetzung von Außentreppe und Podest mit InnoStone eine notwendige Umfeldmaßnahme dar – zum Beispiel, wenn sich durch eine Fassadendämmung die Höhe des Eingangs verändert. Wird diese Maßnahme in der BzA korrekt erfasst, kann sie als förderfähige Kosten im Rahmen der KfW-Förderung berücksichtigt werden.

Rechenbeispiel:

  • Förderfähige Kosten (Treppe/Podest): 6.000 €
  • Förderprogramm: KfW-Kredit 261 – Effizienzhaus 40 mit EE-Klasse
  • Tilgungszuschuss: 25 %
  • Ergebnis: 6.000 € × 25 % = 1.500 €

Das bedeutet: Nach Abschluss der Maßnahme und Ausstellung der BnD durch den oder die EEE werden 1.500 € von Ihrer Kreditrestschuld abgezogen – der Betrag muss also nicht zurückgezahlt werden.

Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom gewählten Sanierungsstandard, der EE-Klasse und der Gesamthöhe der förderfähigen Investitionskosten ab. Voraussetzung ist, dass die Umfeldmaßnahme im energetischen Zusammenhang steht und von Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem -Experten korrekt dokumentiert wird.

Weitere Fördermöglichkeiten entdecken

Auch mit anderen Anbietern kann die Sanierung von Außentreppen und Podesten unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein oder bezuschusst werden.

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Wichtig:  Förderbedingungen, Zuschusssätze und Kreditkonditionen können sich ändern. Maßgeblich sind stets die aktuellen Informationen der KfW – insbesondere das Merkblatt zum Kredit 261 sowie das Infoblatt zu förderfähigen Maßnahmen und Umfeldmaßnahmen (Stand: August 2025).