Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Begriffsbestimmungen
- Sofern in diesen AGB besondere Rechte und Pflichten nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer vereinbart
werden, gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden können.
- Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 2 Geltungsbereich der AGB für Unternehmer
- Ist der Käufer Unternehmer (siehe § 1 Abs. 3 der AGB) gelten ausschließlich diese AGB. AGB des Käufers gelten
nur insoweit, als der Verkäufer ihnen vor dem jeweiligen Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt
hat.
- Ist der Käufer Unternehmer gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte
zwischen den Vertragsparteien.
§ 3 Vertragsschluss und Vertragssprache
- Das durch den Käufer angeforderte Angebot ist seitens des Verkäufers für die im Angebot mitgeteilte
Bindungsdauer verbindlich.
- Das Angebot des Verkäufers wird durch Übersendung der Bestellbestätigung des Käufers an den Verkäufer
innerhalb der im Angebot angegebenen Bindungsdauer angenommen. Sofern der Käufer innerhalb der im Angebot
enthaltenen Bindungsdauer das Angebot nicht bestätigt, gilt das Angebot des Verkäufers als abgelehnt und der
Vertrag kommt durch die Bestellbestätigung des Käufers nicht zustande.
- Die Vertragssprache ist deutsch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur in deutscher Sprache
angeboten.
§ 4 Korrektur von Eingabefehlern vor Absendung der Bestellung und Speicherung des Vertragstextes
- Der Käufer hat die Möglichkeit seine Angaben im Bestellformular und vor der endgültigen Versendung an den
Verkäufer auf Eingabefehler zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
- Nach Vertragsschluss wird der Vertragstext auf den internen Systemen des Verkäufers gespeichert. Die AGB
werden dem Käufer mit dem Angebot per E-Mail in Textform zugesendet. Die Bestelldaten werden dem Käufer mit
der Auftragsbestätigung per E-Mail in Textform zugesendet. Auf Anforderung des Käufers wird der Verkäufer
dem Käufer die Bestelldaten und/oder die AGB erneut zusenden, sofern diese noch beim Verkäufer vorhanden
sind und der Verkäufer diese nicht aufgrund gesetzlicher Löschfristen bereits gelöscht hat.
§ 5 Zoll- und Einfuhrgebühren bei Lieferungen in Staaten außerhalb der EU
Wir weisen darauf hin, dass bei Lieferungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittländer) weitere Zollgebühren bzw. Steuern anfallen können, sobald die gekaufte Ware das Drittland erreicht hat. Diese weiteren Zollgebühren bzw. Steuern gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer hat keinen Einfluss auf diese Gebühren und kann die Höhe auch nicht vorhersagen, da die Zollbestimmungen von Land zu Land beträchtlich variieren. Wir empfehlen dem Käufer bei einer Lieferung in ein Drittland, mögliche Zollgebühren bzw. lokale Steuern bei dem für das Drittland zuständigen Zollamt zu erfragen.
§ 6 Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung
- Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt durch die im Angebot angegebenen Zahlungsmöglichkeiten.
- Ratenzahlungen, Skontierungen und sonstige Einbehalte sind nur bei ausdrücklicher Benennung im Angebot
zulässig.
- Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist zur
Leistung, von dem Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Einzelheiten hinsichtlich der Lieferung
- Sofern vor Vertragsschluss nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung der Waren grundsätzlich
durch Sendung der Ware an die vom Käufer in der Bestellung angegebenen Adresse.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Wird ein Auftrag in Teillieferungen ausgeführt, so hat der
Verkäufer das Recht die Reihenfolge der Lieferung der Teile und die jeweiligen Mengen und das
Transportunternehmen zu bestimmen.
- Die Lieferfristen können Sie dem Angebot des Verkäufers entnehmen.
- Auf Grund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie z.B. höhere Gewalt,
Betriebsstörungen, etc., kann es zur Verzögerung der Lieferung der Ware kommen. Der Verkäufer wird den
Käufer umgehend hiervon informieren. Die Rechte des Käufers bleiben hiervon unberührt, insbesondere ist der
Käufer berechtigt, nach dem Setzen einer angemessenen Nachfrist von dem Vertrag zurückzutreten.
- Ist die Lieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, unmöglich, so ist der Anspruch auf
Lieferung ausgeschlossen. Der Verkäufer verpflichtet sich im Falle der Nichterfüllbarkeit der Leistung den
Käufer umgehend über die Leistungshindernisse zu informieren und bereits erfolgte Zahlungen unverzüglich zu
erstatten.
- Dies gilt auch dann, wenn ein bestellter Artikel nicht lieferbar ist, weil der Verkäufer von seinem
Lieferanten ohne Verschulden sowie trotz der vertraglichen Verpflichtung des Lieferanten nicht beliefert
wird.
In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht
mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.
- Ist der Käufer Unternehmer (siehe § 1 Abs. 3 der AGB) und kommt er seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach,
so ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz in Höhe der bereits erbrachten Aufwendungen sowie den
Forderungen von etwaigen Vorlieferanten zu berechnen. Unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Betrag
fordern zu können, kann der Verkäufer einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5% des Kaufpreises
berechnen, wobei dem Käufer die Möglichkeit eingeräumt wird, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein
geringerer Schaden entstanden ist. Mit dieser Regelung wird dem Käufer ausdrücklich keine Möglichkeit zum
Rücktritt, Wiederruf oder Kündigung des Vertrages eingeräumt.
§ 8 Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei unseren Produkten ausnahmslos um individuelle Einzelanfertigung nach den Angaben des Käufers handelt. Ein Widerruf des Vertrages ist nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch einen Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- Ist der Käufer Verbraucher (siehe § 1 Abs. 2 der AGB) bleibt die bestellte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung des Verkäufers nicht zulässig.
- Ist der Käufer Unternehmer (siehe § 1 Abs. 3 der AGB) gilt ein erweiterter Eigentumsvorbehalt nach folgenden
Regeln:
- Die Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
- Dem Käufer ist es gestattet, die Ware zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für den Verkäufer. Wenn der Wert der dem Verkäufer gehörenden Waren jedoch geringer ist als der Wert der nicht dem Verkäufer gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) der verarbeiteten Ware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung der Ware mit dem Verkäufer nicht gehörender Ware. Soweit der Verkäufer nach dieser Regelung Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Käufer sie für den Verkäufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Für den Fall der Veräußerung der Ware oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Verkäufer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Preis der Ware entspricht. Der dem Verkäufer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
- Verbindet der Käufer die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Preis des Ware entspricht.
- Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der gemäß dieser Regelung an den Verkäufer abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Verkäufer weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann der Verkäufer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber den Abnehmern verlangen.
- Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer dem Verkäufer die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
- Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung der Ware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes der Ware an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
- Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten 150% des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Verkäufer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
- Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Ware liegt keine Rücktrittserklärung des Verkäufers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
§ 10 Gewährleistung und Garantien
- Ist der Käufer Verbraucher (siehe § 1 Abs. 2 der AGB), so stehen ihm die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt dabei 24 Monate ab der Ablieferung der Sache beim Käufer.
- Sofern der Verkäufer eine zusätzliche freiwillige Garantie gewährt, werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers hierdurch nicht eingeschränkt. Die Garantie gilt vielmehr zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten, wobei der Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für deren Geltendmachung gegenüber dem Verkäufer erforderlich sind, der jeweiligen Garantieerklärung entnommen werden können.
- Ist der Käufer Unternehmer (siehe § 1 Abs. 3 der AGB), gelten folgende Gewährleistungsregeln:
- Dem Käufer stehen die nachfolgenden Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigepflicht gemäß § 11 Absatz 4 dieser AGB nachgekommen ist.
- Der Verkäufer leistet nach entsprechender Mitteilung durch den Käufer bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt er nach seiner Wahl dem Käufer eine neue, mangelfreie Ware oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn der Verkäufer dem Käufer zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
- Bei Rechtsmängeln leistet der Verkäufer zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft er nach seiner Wahl dem Käufer eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den gelieferten Waren oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Waren.
- Schlagen zwei Versuche der Nacherfüllung fehl, ist der Käufer berechtigt, angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zurück zu treten oder Minderung bzw. Schadensersatz zu verlangen.
- Schlägt die Nachbesserung auch in der Nachfrist fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, außer es liegt ein unerheblicher Mangel vor und der Verkäufer den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet der Verkäufer im Rahmen der in § 12 (Haftung) festgelegten Grenzen. Der Verkäufer kann nach Ablauf einer gem. Satz 1 gesetzten Frist verlangen, dass der Käufer seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt. Nach Fristablauf geht das Wahlrecht auf den Verkäufer über.
- Erbringt der Verkäufer Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne nach diesem Vertrag hierzu verpflichtet zu sein, so kann er hierfür Vergütung entsprechend eine ortsübliche und angemessene Vergütung verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht dem Verkäufer zuzurechnen ist. Zu vergüten ist außerdem der Mehraufwand auf Seiten des Verkäufers, der dadurch entsteht, dass der Käufer grob fahrlässig seinen Pflichten aus diesem Vertrag nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung der Waren sowie der Benachrichtigung des Käufers hiervon; Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder dessen gesetzliche Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln i.S. des § 438 Abs. 1 Nr. 1a BGB, sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Transportschäden
- Sofern der Käufer Verbraucher (siehe § 1 Abs. 2 der AGB) ist, wird darum gebeten, Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt beim Frachtdienst zu reklamieren bzw. die Annahme zu verweigern. Zudem bitten wir den Käufer in diesem Falle umgehend Kontakt per E-Mail, Fax oder Post mit uns aufzunehmen.
- Bei der Entdeckung von verborgenen Mängeln bitten wir ebenfalls um umgehende Benachrichtigung.
- Eine Verkürzung der Gewährleistungsrechte, Widerrufsrechte und Verjährungsfristen ist für einen Verbraucher mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Sofern der Käufer Unternehmer (siehe § 1 Abs. 3 der AGB) ist, hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Empfangnahme auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich – spätestens innerhalb von 14 Tagen - schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Käufer bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich – spätestens innerhalb von 14 Tagen - nach der Entdeckung erfolgen.
§ 12 Haftung
- Ist der Käufer Verbraucher (siehe § 1 Abs. 2 der AGB) haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Regelungen.
- Ist der Käufer Unternehmer (siehe § 1 Abs. 3 der AGB) haftet der Verkäufer wie folgt:
- Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von Ansprüchen Dritter zu entbinden, die diese dem Verkäufer gegenüber wegen eines Schadens geltend machen, der durch eine vom Verkäufer bezogene Ware verursacht wurde, die durch den Käufer in andere Produkte eingebaut wurde.
§ 13 Aufrechnung
Ist der Käufer Unternehmer (siehe § 1 Abs. 3 der AGB), kann er nur mit solchen Forderungen gegen Forderungen des Verkäufers aufrechnen, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Aufrechnungsverbot gilt nur für Forderungen und Ansprüche des Käufers, die nicht auf Mängelbeseitigungs- und/oder Fertigstellungskosten gerichtet sind.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, ladungsfähige Adresse und Kontaktmöglichkeiten
- Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbrauchern (siehe § 1 Abs. 2 der AGB) gilt diese Rechtswahl demnach nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht den Regelungen dieser AGB entgegenstehen. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren und/oder diesen AGB sind die Gerichte am Sitz des Verkäufers ausschließlich zuständig, sofern der Kunde Kaufmann ist oder es sich beim Kunde um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Kunde keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, der Kunde den Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt ebenfalls unberührt.
Ladungsfähige Adresse:
InnoStone GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Frieder Kattwinkel
Wilhelm-Muthmann-Straße 14, 42329 Wuppertal
Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: +49 (0)202 732120
Telefax: +49 (0)202 736005
E-Mailadresse: info@innostone.de
§ 15 Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) und Streitschlichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
- Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform zur Streitbeilegung (OS-Plattform) mit Online-Händlern bereit. Die OS-Plattform soll zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen dienen. Diese OS-Plattform ist unter dem folgenden Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
- Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Sonderkonstruktion – Abweichung von DIN-Normen
Die angebotenen Treppenanlagen stellen eine Sonderkonstruktion dar und können nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. DIN-Bauvorschriften gefertigt werden. Der Kunde wird ausdrücklich darüber informiert, dass diese Abweichung mögliche technische oder baurechtliche Auswirkungen haben kann, z. B. in Bezug auf Zulässigkeit, Genehmigungserfordernisse oder bauaufsichtliche Zustimmung. Der Kunde bestätigt, dass er über diese Abweichung sowie deren mögliche Folgen umfassend aufgeklärt wurde und dieser Sonderkonstruktion ausdrücklich zustimmt.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
Stand dieser AGB: 01.07.2025